Integrative Berufsbildung

Die integrative Berufsausbildung (IBA) ist eine Berufsausbildung für benachteiligte oder behinderte Jugendliche mit dem Ziel, einen beruflichen Abschluss und die Eingliederung in das Berufsleben zu erlangen.

Wer kann eine IBA absolvieren?
Jugendliche, die vom AMS nicht in ein reguläres Lehrverhältnis vermittelt werden konnten und auf die eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:

  • Personen mit sonderpädagogischen Förderbedarf am Ende der Pflichtschule, die zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet werden
  • Personen ohne Hauptschulabschluss bzw. mit negativem Hauptschulabschluss
  • Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes
  • Personen, bei denen aufgrund persönlicher Gründe angenommen werden muss, dass für sie keine Lehrstelle gefunden werden kann (z.B. sozial benachteiligte Personen, bei denen aufgrund einer Berufsorientierungsmaßnahme feststeht, dass sie eine Lehrausbildung voraussichtlich ohne besondere Unterstützung nicht schaffen)

 

Berufsausbildungsassistent*innen (BAS) bieten Unterstützung

BAS haben im Rahmen des integrativen Ausbildungsverhältnisses eine verpflichtende begleitende und unterstützende Funktion im Betrieb oder in der Ausbildungseinrichtung.

Erlernt werden kann so jeder Lehrberuf, wobei zwei Varianten der integrativen Berufsausbildung bestehen:

Variante 1: Verlängerung der Lehrzeit
Am Beginn oder im Laufe des Lehrverhältnisses kann im Lehrvertrag eine längere als die normale festgesetzte Lehrzeit vereinbart werden. Die Lehrzeit kann um ein Jahr, in Ausnahmefällen um höchstens zwei Jahre verlängert werden. Eine verlängerte Lehrzeit ist für jene Jugendliche gut geeignet, bei denen angenommen werden kann, dass sie zwar länger für die Lehrausbildung brauchen, grundsätzlich aber in der Lage sind, einen Lehrabschluss zu schaffen.

Variante 2: Teilqualifikation
Hier wird ein Ausbildungsvertrag über bestimmte Teile des Berufsbildes des Lehrberufes abgeschlossen, wobei die Ausbildungsdauer zwischen einem und drei Jahr(en) dauern kann. Eine Teilqualifikation ist dann sinnvoll, wenn absehbar ist, dass die Person die Lehrabschlussprüfung auch mit Verlängerung der Lehrzeit nicht schaffen wird, jedoch Teile eines Lehrberufs oder mehrerer Lehrberufe sehr wohl erlernen kann.

Weitere Infos zur integrativen Berufsausbildung
Sozialministeriumservice
Lehrlingsportal.at